Neben der gesetzlichen Rente und der privaten Altersvorsorge gibt es noch einen weitere Vorsorgealternative: die betriebliche Altersvorsorge. Häufig beteiligen sich Unternehmen an den Kosten oder übernehmen sogar gänzlich Beitragszahlungen für die Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter.
Es gibt verschiedene Wege, die der Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge einschlagen kann. Der Arbeitgeber hat die Wahl zwischen Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfond, Direktzusage oder Unterstützungskasse. Des Weiteren hat der Arbeitgeber das alleinige Recht, die Versicherungsgesellschaft zu wählen. Bei der Wahl der Versicherungsgesellschaft spielen beim Arbeitgeber verschiedene Faktoren wie die gewünschte Höhe der zugesagten Leistung, Steuerrecht und Unternehmenspolitik eine Rolle.
Um die Formalien und die Abführung der Beiträge kümmert sich der Arbeitgeber. Somit hat man selbst nur einen geringen Verwaltungsaufwand. Hinzu kommt, dass es häufig günstigere Angebote für Unternehmen gibt und sich die anfallenden Verwaltungskosten auf die ganze Belegschaft verteilen, und nicht auf jeden einzelnen Versicherten.
Die Beiträge, die im Rahmen der Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden, verfallen nicht. Sie können entweder im Rahmen der Bagatellgrenze als Einmalzahlung ausgezahlt werden oder die Vorsorge kann eigenständig fortgeführt werden. Möglicherweise beteiligt sich der neue Arbeitgeber an der bereits abgeschlossenen Altersvorsorge.
Durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) sind die Betriebsrenten abgesichert. Wer seine Betriebsrente bei einer Direktversicherung oder einer Pensionskasse abgeschlossen hat, ist ebenfalls auf der sicheren Seite. Da diese Institutionen eigenständig sind, bleiben auch hier die Renten im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers unangetastet.
Einen Teil der Beträge, die vom Lohn abgeführt werden, um damit betrieblich für das Alter vorzusorgen, sind sozialabgabenfrei. Das ist auf den ersten Blick gut. Jedoch bedeutet dies gleichermaßen, dass weniger in die Rentenversicherung einzahlt wird und sich somit die Höhe der eigenen gesetzlichen Rente mindert.