Familie und Beruf zu vereinbaren, ist nicht leicht – schon gar nicht, wenn man im Job am Ball bleiben und, nach einer Auszeit, wieder durchstarten möchte. Eine gut geplante Elternzeit kann dabei helfen! Wir haben für Sie ein paar Rahmeninformationen zusammengefasst und möchten Ihnen außerdem ein paar Tipps an die Hand geben, wie nach der Elternzeit der Wiedereinstieg am besten gelingt.
Als Elternzeit wird die Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes bezeichnet. Sie ist durch das Bundeselterngesetz sowie das Elternzeitgesetz geregelt. Der Gesetzgeber bietet jungen Eltern mit der Elternzeit und der Förderung durch das Elterngeld einen „Schonraum“, damit sie sich Zeit für ihr Kind und für ihre junge Familie nehmen können. Gleichzeitig können Eltern für das erste Jahr nach der Geburt Elterngeld beantragen, um das fehlende Einkommen zu kompensieren.
Rechtsanspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes.. Insgesamt können Eltern bis zu 36 Monate Elternzeit beantragen. Bei Geburten nach dem 1. Juli 2015 können bis zu 24 Monate der Elternzeit auf den Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes übertragen werden. ( Bei früheren Geburten ist eine Übertragung von bis zu 12 Monaten möglich.
Bei doppelter Erwerbstätigkeit haben beide Eltern Anspruch auf Elternzeit, unabhängig davon, in welchem Umfang der Partner die Elternzeit nutzt. Beide Elternteile können ganz oder zeitweise zusammen in Elternzeit gehen.
Das Elterngeld wird für zwölf Monate nach der Geburt ausgezahlt, in Ausnahmefällen beträgt der Zeitraum sogar 14 Monate. Damit das Elterngeld bewilligt werden kann, müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt werden. Die Eltern müssen das Kind selbst erziehen, mit dem Kind in einem Haushalt zusammenleben und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Während der Elternzeit sind keine beruflichen Beschäftigungen gestattet, die eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden überschreiten – Teilzeitbeschäftigungen oder Urlaubs- und Krankenvertretungen sind also ggf. möglich!
Werden diese Voraussetzungen erfüllt, haben beide Elternteile zusammen Anspruch auf zwölf Monatsbeiträge Elterngeld – steuer- und abgabefrei. Die Höhe des Elterngeldes leitet sich aus dem vorherigen (bereinigten) Nettoeinkommen ab – etwa 67% des Nettoeinkommens werden durch das Elterngeld ersetzt, wobei es hierbei Minimal- und Maximalbeträge gibt.
Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn (Tag der Geburt) schriftlich beantragt werden. Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes muss mindestens 13 Wochen vor dem Beginn dieser angefragt werden.
Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Mit Ende der Elternzeit lebt das Arbeitsverhältnis automatisch wieder auf, zu den Bedingungen, die vor der Elternzeit galten (Arbeitszeit und Gehalt). Die zugewiesene Tätigkeit kann allerdings abweichen, auch die Führungsverantwortung kann entzogen werden.
Eine gute Planung rund um die Themen Elternzeit und Wiedereinstieg in den Beruf ermöglicht es Männern und Frauen, Familienplanung und Karriere miteinander zu vereinbaren. Hierbei hilft es, genaue Vorstellungen zu haben und feste Absprachen mit dem Arbeitgeber zu treffen – das schafft Planungssicherheit.