Kindergeld

In Deutschland können Erziehungsberechtigte bei der Familienplanung staatliche Unterstützung in Form des Kindergeldes erhalten. Nachfolgend haben wir  hierzu einmal die wichtigsten Aspekte zum Antrag, Anspruch und zur generellen Leistungshöhe für Sie zusammengefasst.

Anspruchsberechtigung und Zahlungslaufzeit

Das Kindergeld ist per gesetzlicher Definition dafür gedacht, das steuerliche Existenzminimum des Kindes freizustellen. Der Anspruch entsteht dabei zwar bereits mit der Geburt des ersten Kindes, muss aber immer schriftlich beantragt werden. Alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, zu denen auch Adoptiv-, Stief-, Pflege- sowie Großeltern zählen,  können so einen Antrag stellen. Das Geld erhält immer nur eine Person, in deren Haushalt das Kind betreut wird. Um auch nach dem 18. Lebensjahr weiterhin Kindergeld bekommen zu können, muss sich der Nachwuchs in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder sich ggf. bei der Agentur für Arbeit als arbeits- bzw. ausbildungssuchend melden. Die Leistungen werden dann max. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.

Kindergeldantrag stellen

Grundsätzlich werden Kindergeldanträge bei den Familienkassen bearbeitet, die ihren Sitz meist bei der zuständigen Agentur für Arbeit haben. Eine Ausnahme gilt für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst: Diese müssen das Geld beim Dienstherren bzw. bei der Vergütungsstelle beantragen. Bei der zuständigen Behörde liegen bereits vorgefertigte Antragsformulare aus, die man sich aber auch zuschicken lassen oder daheim online abrufen kann. Wenn alles ausgefüllt ist, schicken Sie das Formular gemeinsam mit der Geburtsurkunde Ihres Kindes zur zuständigen Behörde. Die Bearbeitungsdauer beträgt in den meisten Fällen vier bis sechs Wochen. Falls Sie es die letzten Jahre versäumt haben sollten, einen Kindergeldantrag zu stellen, kann zudem eine bis zu vier Jahre rückwirkende Zahlung beantragt werden.

Kindergeldhöhe und Auszahlung

Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl der Kinder: Seit der letzten Erhöhung im Januar 2016 erhalten Eltern für das erste und zweite Kind jeweils 190 €, fürs dritte 196 € und ab dem 4. Kind jeweils 221 € im Monat. Der Auszahlungstermin des Kindergeldes richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben der Kindergeldnummer, die mit dem Kindergeldbescheid mitgeteilt wird.