Lohnt sich eine Klage für Sie überhaupt?

Das Studium bildet für diejenigen, die eine akademische Laufbahn oder einen gut bezahlten Job in der Wirtschaft anstreben, die Voraussetzung, um ihren Traum von einer gesicherten beruflichen Zukunft in die Tat umzusetzen.

Da aber immer mehr Schüler mit einem Abitur ihre Schullaufbahn beschließen, sehen sich viele Absolventen einem bekannten Problem ausgesetzt – der Tatsache, dass es eben nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen für eine scheinbar unbegrenzte Zahl von angehenden Studenten gibt. Gerade Fächer wie Medizin, Jura oder Psychologie sind derart beliebt, dass Universitäten dem Ansturm von Bewerbern kaum mehr gewachsen sind. In der Regel benötigt man exzellente Abschlusszeugnisse und etwas Glück, um Plätze an renommierten Universitäten zu ergattern, abhängig vom gewählten Studienfach. Bei überlaufenen Studiengängen trifft in der Regel schon der Numerus clausus eine Vorauswahl, indem er diejenigen, deren Zeugnisdurchschnitt oberhalb von einem festgelegten Wert liegt, automatisch aussortiert. Viele Abiturienten bewerben sich also gar nicht erst für Fächer, von denen sie wissen, dass der NC ihnen den Weg verstellt. Andere erfüllen wiederum die Voraussetzungen und bewerben sich, erhalten aber trotz dessen ausschließlich Absagen.

Falls Sie zu dieser letzten Gruppe von angehenden Studierenden gehören, sich aber schlicht nicht umorientieren wollen oder können, weil Sie bereits eine feste Vorstellung von Ihrer beruflichen Zukunft haben, dann kann eine Studienplatzklage eine Möglichkeit für Sie darstellen.

Voraussetzungen für eine Klage

Eine Studienplatzklage können Sie gegen eine bestimmte Universität einreichen, wenn Sie vorgeblich der Meinung sind, dass besagte Bildungseinrichtung ihre Studienplatzkapazitäten nicht ausschöpft.

Dieser Vorwurf bildet das Fundament für Ihre Klage und muss von Ihrer beauftragten Anwaltskanzlei bewiesen werden.

Der Begriff „Außerkapazitäre Studienplätze“ spielt in diesem Zusammenhang eine große Rolle.

Im Voraus sollten sie sich aber über die Grundvoraussetzungen für eine Klage informieren. Folgendes muss gegeben sein:

  • Ihre Bewerbung wurde an allen Standorten abgelehnt, an denen das gewünschte Studienfach angeboten wird.
  • Die benötigten Unterlagen liegen fristgerecht bei den zuständigen Behörden vor.
  • Sie decken sämtliche Qualifikationen ab, die eine reguläre Zulassung rechtfertigen (Notendurchschnitt, abgeleistete Wartesemester etc.).

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, steht rein rechtlich gesehen einer Klage nichts im Wege.

Wie bereits oben erwähnt, stehen dabei die Kapazitäten der jeweiligen Universität im Fokus.

Sobald sie ein Anwaltsbüro mit der Klage beauftragt haben, sammelt dieses Material, um beweisen zu können, dass genannte Hochschule bei der Kalkulation ihrer Studienplatzkapazitäten Fehler gemacht hat. Es werden also außerkapazitäre Studienplätze gesucht, die in der ursprünglichen Rechnung nicht vorgesehen waren. Wenn die Klage erfolgreich verläuft, beweisen Sie somit, dass die Universität ihre Möglichkeiten bei der Vergabe nicht voll ausschöpft und können im Anschluss einen der so entstanden Plätze einklagen. In diesem Falle würden Sie also doch noch eine Möglichkeit erringen, Ihre Berufsplanung ohne Zeitverlust fortzusetzen.

Für viele mag das auf den ersten Blick eine attraktive Möglichkeit bilden, aus dem Kampf um Studienplätze siegreich hervorzugehen.

Allerdings gilt es hier, wie bei jeder anderen Art von juristischem Verfahren, Chancen und Risiken gegeneinander abzuwägen, bevor Sie sich vorschnell in Unkosten stürzen.

Potenzielle Risiken

Allein die Antragstellung beim Verwaltungsgericht sowie das Honorar des benötigten Anwalts bringen Kosten von einigen Tausend Euro mit sich.

Geschätzte Gebühren:

Streitwert beim Verwaltungsgericht:

Hamburg: 3.750 Euro

Bayern; Rheinland-Pfalz; Niedersachsen: 2.500 Euro

Saarland: 1.000 Euro

Restliche Bundesländer: 5.000 Euro

Die Kosten können also stark variieren, abhängig vom zuständigen Bundesland und der beauftragten Kanzlei.

Miteinberechnen sollten Sie außerdem die Möglichkeit, dass Sie den Prozess verlieren. Ein positiver Ausgang ist nämlich keinesfalls gesichert. Gelingt es nicht, nachzuweisen, dass Ihre Wunschuniversität einen Kalkulationsfehler gemacht hat, tragen Sie die Kosten für das Verfahren und bezahlen zusätzlich die Honorare für die Anwälte der Gegenseite. Eine abgewiesene Klage kann Sie also buchstäblich teuer zu stehen kommen.

Es ist möglich, die eigenen Chancen durch eine Parallelklage zu erhöhen, die gleichzeitig an mehrere Universitäten gerichtet wird. Das wird allerdings zusätzliche Kosten verursachen.

Unabhängig von Chancen und Risiken sollten Sie eine mögliche Klage also nur in Ihre Pläne einbeziehen, wenn Sie das benötigte Grundkapital besitzen. Da die meisten Schüler und Studenten aber nicht über finanzielle Rücklagen in entsprechender Höhe verfügen, stellt sich die Frage für diese gar nicht erst, ob sie eine solche anregen wollen.

Die Notwendigkeit einer Studienplatzklage steht und fällt schließlich mit Ihrer persönlichen Risikofreude und Ihrem Willen, entsprechend Mittel und Zeit zu investieren, um Ihr Wunschstudium beginnen zu können. Nicht zuletzt gibt es auch alternative Wege, die berufliche Laufbahn zu starten.

Sie selbst müssen für sich allerdings entscheiden, ob Sie diese wahrnehmen möchten oder nicht.